Für wen ist ein E-Check wichtig?
Elektrische Sicherheit mit umfassender DGUV V3 Prüfung gewährleisten
Die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte ist sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich von höchster Bedeutung. Der E-CHECK, auch als Elektroprüfung bekannt, ist eine essenzielle Maßnahme, um die einwandfreie Funktion und Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten. Im Nachfolgenden werden wir den E-CHECK umfassend erklären und aufzeigen, warum und für wen die Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wichtig ist.
Sicher und gesund arbeiten: Die Bedeutung von DGUV und E-CHECK
Die Arbeitssicherheit und -gesundheit sind von größter Bedeutung in unserer Arbeitswelt. Daher setzt sich die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) dafür ein, Gesundheitsgefahren in vielen Betrieben zu minimieren. Zahlreiche Gefahrenquellen gehen von elektrischen Geräten und Betriebsmitteln aus, die täglich in Unternehmen genutzt werden.
In Produktionsbetrieben kommen zahlreiche elektrische Geräte zum Einsatz, von Maschinen bis hin zu Fertigungsstraßen. Der Verschleiß dieser Geräte ist unvermeidlich, was das Risiko gesundheitsschädlicher Fehler erhöht. Hier leistet der Elektroprüfer einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit, indem er diese Geräte regelmäßig überprüft.
Auch in Büros sind elektrische Geräte wie Computer, Drucker und Scanner im Einsatz. Diese Geräte können mit der Zeit veralten und an Funktionstüchtigkeit verlieren. Regelmäßige Elektroprüfungen stellen sicher, dass die Verantwortlichen in Anwaltskanzleien oder Steuerberaterbüros sicher arbeiten können.
In Arztpraxen finden sich ebenfalls viele elektrische Geräte, wie EKG- oder Ultraschallgeräte, die im Dauerbetrieb genutzt werden. Um sicherzustellen, dass diese Geräte keine Gesundheitsgefahren für das Praxispersonal darstellen, überprüft der von uns vermittelte Prüfer ihre Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen.
Viele Unternehmen verfügen zudem über Teeküchen, in denen Kaffeemaschinen, Wasserkocher und andere elektrische Geräte verwendet werden. Auch hier ist es wichtig, dass diese Geräte regelmäßig im Rahmen eines E-CHECKs überprüft werden, um Fehler und mögliche Gefahren auszuschließen.
Um die Arbeitssicherheit in allen Betrieben dauerhaft zu gewährleisten, hat die DGUV den E-CHECK zur Pflicht gemacht. Unternehmer müssen diese Überprüfungen in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer muss den E-CHECK durchführen lassen?
Die DGUV unterscheidet zwischen verschiedenen Einsatzorten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die Pflicht zur Durchführung eines E-CHECKs besteht in allen Unternehmen, die elektrische Geräte nutzen. Da praktisch jedes Unternehmen zumindest eine Kaffeemaschine oder einen Drucker betreibt, sind die meisten Unternehmen verpflichtet, den E-CHECK durchführen zu lassen. Diese Pflicht beinhaltet nicht nur eine einmalige Prüfung durch einen fachkundigen Prüfer, sondern auch die regelmäßige Durchführung weiterer Prüfungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Termine für die nächsten Überprüfungen rechtzeitig einhalten und beauftragen.
In privaten Haushalten hingegen besteht keine Pflicht zur Durchführung des E-CHECKs durch die DGUV. Dennoch ist es empfehlenswert, dass Hausbesitzer regelmäßig einen Fachbetrieb für Elektrotechnik beauftragen, ihre elektrischen Anlagen zu prüfen. Dies bietet den Vorteil, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Fehler in elektrisch betriebenen Geräten verursacht werden könnten.
Vermieter, Hausverwaltungen und Wohneigentümer – E-Check von Bedeutung
Es ist für Vermieter, Immobilieneigentümer und letztlich auch Hausverwaltungen jedoch mehr als sinnvoll, wenn sie einen E-Check in ihren Objekten durchführen lassen. Dies hat folgende Gründe. Einerseits kann ein elektrisch versierter Fachmann mit einer Prüfung der Elektrogeräte sicherstellen, dass von den überprüften Geräten keine Gefahr ausgeht, die bei Bewohnern zu einer Gefährdung der Gesundheit führen können. Andererseits dient das Prüfprotokoll auch zum Nachweis, der beispielsweise gegenüber der Wohngebäudeversicherung erbracht werden muss. Durch das Prüfprotokoll können Vermieter und Eigentümer sicherstellen, dass von ihrer Seite alles unternommen wurde, um eventuelle Schäden von ihrer Immobilie fernzuhalten.
E-CHECK: Pflicht für Vermieter?
Im Jahr 2008 entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az: VIII ZR 321/07), dass Vermieter für die regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte verantwortlich sind. Der Fall betraf einen Brand in einer Mietwohnung, der durch ein defektes elektrisches Gerät verursacht wurde. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung, und das Urteil stellte klar, dass Vermieter regelmäßige Prüfungen veranlassen müssen, um solche Schäden zu verhindern.